Notdienst
Für Notfälle außerhalb der normalen Geschäftszeiten können Sie sich an die im Treppenhaus ausgehängten Unternehmen wenden. Bitte informieren Sie uns umgehend, d.h. spätestens am darauffolgenden Werktag oder Geschäftstag, wenn Sie einen dieser Handwerker in Anspruch genommen haben. Nur dann können wir die entstandenen Kosten des Noteinsatzes übernehmen.
Zu Notfällen gehören:
Elektro
- kompletter Stromausfall (in der Wohnung bzw. Haus)
- vollständiger Ausfall des Treppenhauslichts
- KEIN NOTFALL: teilweiser Ausfall der Beleuchtung, Ausfall der Klingelanlage und/oder der Sprechanlage
Heizung
- vollständiger Ausfall der Heizungsanlage oder von Durchlauferhitzern
- massive Undichtigkeit an einem Heizkörper
- Gasgeruch und/ oder Rauchentwicklung aus dem Abgasrohr
- KEIN NOTFALL: leichte Undichtigkeit, Ausfall eines Heizkörpers
Sanitär
- massive Undichtigkeit an Wasserleitungen und Armaturen, Verstopfungen
- Dauerhaft durchlaufender Spülkasten
- KEIN NOTFALL: feuchte Stelle an einer Wand, Verstopfung des Wannen- oder Küchenabflusses
Schlösser
- ausgesperrter Mieter ohne Defekt (keine Kostenübernahme durch Vermieter)
- defektes Türschloss mit eingesperrter Person
- defektes und geöffnetes Fenster
- KEIN NOTFALL: defekte Zimmertür ohne eingesperrte Person, geschlossenes defektes Fenster
Bitte denken Sie daran, Notdienste kosten viel Geld! Nehmen Sie sie daher nur in echten Notfällen in Anspruch!