Hausordnung
Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In der Hausordnung hat das Wohnungsunternehmen herausgearbeitet, was wichtig ist und was den Mietern wichtig sein sollte, damit alle sagen können: Hier lässt es sich gut wohnen und leben!
Die Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung durch alle Hausbewohner bietet die Gewähr für eine gute Nachbarschaft. Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Miete überlassene Wohnung und die Gemeinschaftsanlagen pfleglich.
»Was du nicht willst das man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu!«
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag verpflichten Sie sich, die Hausordnung in Ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Hier können Sie die aktuelle Fassung nachlesen und herunterladen.
01 SICHERHEIT, FLUCHTWEGE, BRAND- UND EXPLOSIONSGEFAHR
02 NUTZUNG DER GEMEINSCHAFTSFLÄCHEN UND -EINRICHTUNGEN
03 REINIGUNG DER GEMEINSCHAFTSFLÄCHEN UND -EINRICHTUNGEN
04 LÜFTUNG, HEIZUNG, WASSER
05 SCHUTZ VOR LÄRM
06 BENUTZUNG DER EIGENEN WOHNUNG
07 REINHALTUNG UND PFLEGE DER EIGENEN WOHNUNG
08 SCHLUSSBEMERKUNG
Hausordnung Fassung 12. Januar 2022
BWV_Hausordnung_2022.pdf
(pdf/983 KB)
Hausordnung in weiteren Sprachen.