Hausordnung

Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In der Hausordnung hat das Wohnungsunternehmen herausgearbeitet, was wichtig ist und was den Mietern wichtig sein sollte, damit alle sagen können: Hier lässt es sich gut wohnen und leben!
Die Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung durch alle Hausbewohner bietet die Gewähr für eine gute Nachbarschaft. Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Miete überlassene Wohnung und die Gemeinschaftsanlagen pfleglich.

»Was du nicht willst das man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu!«

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag verpflichten Sie sich, die Hausordnung in Ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Hier können Sie die aktuelle Fassung nachlesen und herunterladen.

01 SICHERHEIT, FLUCHTWEGE, BRAND- UND EXPLOSIONSGEFAHR

02 NUTZUNG DER GEMEINSCHAFTSFLÄCHEN UND -EINRICHTUNGEN

03 REINIGUNG DER GEMEINSCHAFTSFLÄCHEN UND -EINRICHTUNGEN

04 LÜFTUNG, HEIZUNG, WASSER

05 SCHUTZ VOR LÄRM

06 BENUTZUNG DER EIGENEN WOHNUNG

07 REINHALTUNG UND PFLEGE DER EIGENEN WOHNUNG

08 SCHLUSSBEMERKUNG

Hausordnung in weiteren Sprachen.

 

 

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