
Mieter werden / Mieter bleiben
Selbstauskunft und Warteliste

Aufgrund der hohen Nachfrage können ausschließlich digitale Bewerbungen auf inserierte Vermietungsangebote berücksichtigt werden. Wir danken für Ihr Verständnis.
Aktuelle Inserate unserer Wohnungen, Garagen und sonstigen Einheiten finden Sie unter der Rubrik Angebote.
Alle Interessenten haben die Möglichkeit, sich auf unsere Inserate zu bewerben. Dazu registrieren Sie sich bitte bei unserem Kooperationspartner „Immomio“ . Mit Ihrer Registrierung bei „Immomio“ erhalten Sie Zugang zu unseren Angeboten. Vorteilhaft für Sie, ist der Einblick in den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage. Zudem können Sie jederzeit über Ihre persönlichen Daten frei entscheiden.
Eine „Warteliste“ führen wir nicht. Initiativanfragen, ob per Telefon, Mail oder Brief können leider nicht berücksichtigt werden. Aus diesem Grund stellen wir auch keinen Interessentenbogen zur Verfügung.
Herzlichen Glückwunsch – es hat geklappt!
Ein neuer Mietvertrag ist unterschrieben? Dann gilt es jetzt noch ein paar wenige organisatorische Dinge zu beachten.
Kaution
Bis zum Tag der Übergabe müssen Sie die gesamte Kaution in voller Höhe, oder die erste von drei gleichen Raten überwiesen haben. Die zweite und dritte Rate wird dann im folgenden bzw. nachfolgenden Monat fällig. Auch wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und wir die monatliche Miete von Ihrem Konto einziehen, müssen Sie die Kaution selbst überweisen.
Wird die Kaution darlehensweise z.B. vom JobCenter oder Sozialamt übernommen, muss ein schriftlicher Übernahmenachweis vorgelegt werden.
Ist die Sicherheitsleistung nicht wie oben beschrieben erbracht, können wir Ihnen die Mietsache nicht übergeben.
Übergabe
Die Übergabe der Mietsache nebst Schlüsseln erfolgt in der Regel zum Vertragsbeginn. Zur Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte möglichst zwei Wochen vor Vertragsbeginn mit uns in Verbindung. Eine direkte Übergabe von den Vormietern an die Nachmieter ist nicht gestattet.
Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in welchem Sie den Schlüsselerhalt und den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung quittieren.
Etwaige Mängel werden im Übergabeprotokoll ebenfalls erfasst. Sollten Sie nach der Übergabe noch Mängel feststellen, welche bei der Übergabe übersehen wurden, melden Sie diese bitte umgehend innerhalb von einer Woche an uns.
Auch werden bei der Übergabe die Zählerstände aller vorhandenen Verbrauchserfassungsgeräten (Stromzähler, Gaszähler, Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler) notiert. Die Zählerstände werden durch uns an den Versorger übermittelt. Selbstverständlich erhalten Sie davon eine Kopie, sodass Sie zusätzlich einen eventuellen Drittversorger selbst informieren können.
Übernahme von Verpflichtungen und Gegenstände
Manchmal einigen sich Vor- und Nachmieter darüber, dass Gegenstände wie z.B. Einbauküchen oder auch Tapeten, Anstriche oder Boden- und Deckenbeläge übernommen werden. Hier ist es mit der mündlichen Abrede zwischen diesen Parteien nicht getan. Damit die Vormieter nicht doch räumen oder ggfls. renovieren müssen, bedarf es der schriftlichen Vereinbarung und auch der Unterschrift des Vermieters.
Kommen Sie in solchen Fällen umgehend und vor Rückgabe des Vormieters auf uns zu, sodass wir nach unserem Standard unterstützen können.
Versicherungen
Um spätere Auseinandersetzungen über teils hohe Schadensersatzforderungen zu vermeiden, empfehlen wir mit Nachdruck, dass Sie nachfolgende Versicherungen abschließen. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie uns bei Mietvertragsabschluss einen entsprechenden Versicherungsnachweis zur Verfügung stellen.
Hausratversicherung
Schützen Sie Ihr Hab und Gut innerhalb der Mietsache durch den Abschluss einer Hausratversicherung. Welche Schäden tatsächlich wie abgesichert sind, besprechen Sie gern mit einem Versicherungsgeber Ihrer Wahl. Wichtig zu wissen ist, dass nicht der Vermieter die Verantwortung dafür trägt, wenn Ihnen zum Beispiel bei einem Feuer, Leitungswasserschaden oder einer Überschwemmung persönliche Dinge beschädigt werden.
Haftpflichtversicherung eventuell mit Zusatzpaket
Wenn Sie einem anderen einen Schaden verursachen, so müssen Sie dafür einstehen. Das gilt auch bei Schäden an der Mietsache oder gegenüber Ihren Nachbarn. Ob durch eine auslaufende Waschmaschine, einem Glasbruch, einem gebrochenen Waschbecken oder einem Kratzer im Boden. Schnell geschehen und teuer zu ersetzten. Damit Sie sich davor schützen, empfehlen wir zwingend eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass manche Versicherungsgeber den Versicherungsschutz vermieteter Gegenstände in einem Zusatzpaket verpacken. Sprechen Sie Ihre persönliche Beratung beim Versicherungsunternehmen also unbedingt darauf an, dass Sie diesen Schutz mitversichert haben. Wir empfehlen dies auch, wenn Sie schon eine Haftpflichtversicherung haben.
Schlüsselverlust
Ob Sie selbst, Ihre Liebsten oder Personen, denen ein Schlüssel durch Sie ausgehändigt wurde, spielt keine Rolle. Fehlt ein Schlüssel muss für Ersatz gesorgt werden.
Verfügt das nun von Ihnen bewohnte Gebäude über eine Schließanlage entstehen bei einem Schlüsselersatz Kosten in Höhe von mehrere Hundert Euro. Extrem viel teurer wird es, wenn aufgrund des Schlüsselverlustes die gesamte Schließanlage getauscht werden muss.
Sprechen Sie unbedingt Ihren Versicherungsgeber auf eine Versicherung bei Schlüsselverlusten an.
Auf gute Nachbarschaft
Genauso wie Sie auf Ihre neue Wohnung gespannt sind, so sind es Ihre neuen Nachbarn auf die Veränderungen in der Hausgemeinschaft. Stellen Sie sich gerne persönlich einander vor. Dies fördert die Nachbarschaft und wer weiß, ob sich nicht auch Freundschaften daraus entwickeln. Helfen Sie sich gegenseitig und fördern Sie so ein gelungenes Hausklima.
Und nur so nebenbei … Wenn man sich in der Nachbarschaft mal beim Hochtragen schwerer Sachen hilft, wächst auch das Verständnis füreinander.
Nehmen Sie besonders Rücksicht, dass auch beim Umzug, beim Aufbau Ihrer Möbel und beim Bohren die Ruhezeiten ausreichend gewürdigt werden. Beseitigen Sie die umzugsbedingten Verschmutzungen im Treppenhaus unverzüglich und zerkleinern Sie Ihre Kartonagen bevor Sie diese entsorgen.
Wir wünschen Ihnen in Ihrer neuen Wohnung alles Gute.
Und wenn dann doch mal etwas ist, dann kommen Sie gerne auf uns zu.