Informationen
Der überwiegende Teil hiervon gehört zu den frei finanzierten Wohnungen und kann daher von jedem Mietinteressenten angemietet werden, der die unten genannten Voraussetzungen erfüllt. Rund 1.000 Mietwohnungen mit Schwerpunkten in den Stadtteilen Bad Cannstatt, Botnang, Fasanenhof, Freiberg, Neugereut, Ostheim, Sommerrain und Weilimdorf sind gebundene öffentlich geförderte Mietwohnungen, für deren Bezug ein Wohnberechtigungsschein des Amtes für Liegenschaften und Wohnen, Holzstraße 13, 70173 Stuttgart erforderlich ist.
Ein Teil dieser gebundenen sozialen Mietwohnungen ist für besondere Bedarfsgruppen, wie Rollstuhlfahrer und Senioren bestimmt.
Die Mieten orientieren sich am aktuellen Mietspiegel der Landeshauptstadt Stuttgart.
- Nachweis über ein regelmäßiges monatliches Einkommen
- Kaution in Höhe von drei Monatsmieten
- Schufa Auskunft über den oder die Mietinteressenten
- Ermächtigung zum Einzug der Miete von deutschem Bankkonto
Bitte beachten Sie:
- Die Durchführung der großen und kleinen Kehrwoche ist in der Regel in allen unseren Häusern Pflicht. Details regelt die Hausordnung.
- Tierhaltung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, mit Ausnahme von Kleintieren, wie Bsp. Hamster, Meerschweinchen oder Ziervögel.
- Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflicht- sowie einer Hausratsversicherung.
Sollten Sie an der Anmietung einer Wohnung interessiert sein, so können Sie den
Interessentenbogen (PDF 60 KB) als pdf Datei herunterladen, ausfüllen und uns mit den geforderten Anlagen per Post zusenden. Sie werden dann in unsere Mietinteressentendatei aufgenommen. Bitte füllen Sie den Bogen richtig und vollständig aus, nur so können wir Sie bei der Wohnungsvermietung berücksichtigen.
Sollten wir Ihnen eine Wohnung anbieten können, werden Sie von den zuständigen Sachbearbeitern telefonisch benachrichtigt und zu einem Besichtigungstermin eingeladen.



